Der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 15. September 2009 liegt eine längere Entwicklung des Gewerbegebiets Neumatten zugrunde.

Bereits am 14.08.2007 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans über das dortige Gebiet beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt bekundete ein Investor Interesse am Bau eines weiteren grossen Discounters direkt neben dem “Aldi”. Parallel wollte der bestehende Versorgungsmarkt “Edeka” seine Verkaufsfläche erweitern und eine Lösung der Verkehrs- und Parkraum - Problematik.

Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Versorgungsfrage, legte der Gemeinderat bereits am 06.11.2007 vorsorglich eine Veränderungssperre über das Gewerbegebiet Neumatten. Eine solche Sperre hat zunächst eine Gültigkeit von einem Jahr. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres, dann aber letztes Jahr, wurde daher im November 2008 notwendig. In der Zwischenzeit wurde der Bebauungsplan unter einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entwickelt.

Eine deutliche Mehrheit des Rates sprach sich für die Verlegung und Erweiterung des bestehenden Vollsortimenters (“Edeka”) auf dem Gewerbegebiet Neumatten aus. Aufgrund raumordnerischer Bedenken nach der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zwischen Mai/ Juni 2009 wurde eine erneute Anhörung dieser Gruppierungen zwischen Juli/ August 2009 erforderlich.

Das Ergebnis dieser Anhörungen wurde abschliessend am 15.09.2009 in öffentlicher Sitzung beraten.

Erschwernisse bereiten uns vor allem Stellungnahmen der IHK Südlicher Oberrhein, der Stadt Waldkirch und des Regierungspräsidiums Freiburg. Mehrere Einwände galt es zu berücksichtigen, darunter

  • Reduzierung der Verkaufsfläche auf max. 1650 qm: Gesamtverkaufsfläche für alle Lebensmittel max. 1.200 qm, hiervon max. 150 qm für Brot/Backwaren. Die Verkaufsfläche für getränke darf 400 qm nicht überschreiten und die für Randsortimente nicht mehr als 150 qm.
  • die Prüfung von städtebaulich besser integrierten Alternativstandorten.
  • die Gemeinde Biederbach soll schriftlich eine positive Willenserklärung mit der Mitteilung vorlegen, dass die Versorgung der Biederbacher Bürger mit Lebensmitteln von Elzach aus erfolgt.
  • mittels einer Bauleitplanung soll mittelfristig eine Einzelhandelskonzeption erarbeitet werden, welche “Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer raumordnerisch problematischer Einzelhandelsnutzungen wie beispielsweise Lebensmitteldiscounter trifft”.(“Baurechtlich genehmigte Nutzungen, die nach einer Betriebsaufgabe etwa durch Mieter- oder Eigentümerwechsel weitergeführt werden, werden durch solche bauleitplanerischen Regelungen selbstverständlich nicht erfasst.”)
     

Welche Möglichkeiten hatte nun der Gemeinderat?